Telefonbetrüger versuchen derzeit, vor allem ältere Menschen mittels sogenannter Schockanrufe um ihr Geld oder wertvollen Schmuck zu bringen. Dabei wird oftmals der Enkeltrick mit dem Callcenter-Betrug kombiniert. Foto: © Gerd Altmann / Pixabay
Vorsicht vor Enkeltrickbetrügern und Schockanrufen!
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf aufmerksam machen, dass in diesen Tagen wieder vermehrt (Schock-)Anrufe von Trickbetrügern getätigt werden.
Schockanrufe:
Bei einem sogenannten „Schockanruf“ geben sich Betrüger am Telefon als Verwandte (meist Tochter/Sohn oder Enkel) oder als ein mit einem Vorgang betrauter Polizeibeamter oder Rechtsanwalt aus und täuschen eine Notsituation vor. Sie wollen die Angerufenen dazu bringen, Geld oder Wertsachen, wie teuren Schmuck, an sie zu übergeben.
Dabei wird unter anderem versucht, ältere Menschen mit einer Geschichte von einem tödlichen Unfall zu erschrecken. So soll beispielsweise die Tochter oder der Sohn einen tödlichen Unfall verursacht haben und um jene zu decken oder per Kaution der U-Haft entkommen zu lassen, wird eine hohe Geldsumme und evtl. vorandener Schmuck gefordert. Selbst eine fremde Person, die sich als Tochter bzw. Sohn ausgibt, kann am Telefon weinend zu hören sein. Auch kann das Telefonat unterbrochen und mit einem weiteren von „Polizei“ und/oder „Staatsanwaltschaft“ fortgesetzt werden. Vor dem Haus lauert dann schon eine weitere Person, die das „Lösegeld“ zügig entgegennehmen soll.
Enkeltrick:
Abgewandelt sind auch andere Formen solcher Betrugsversuche möglich. Beim sogenannten „Enkeltrick“ rufen die Täter Menschen mit alt klingenden Vornamen an und lassen sich als Verwandte oder Bekannte erraten („Rate mal wer hier spricht?“). Die Opfer geraten aufgrund eines Telefonbucheintrages (ausgeschriebener Vorname) ins Visier der Kriminellen und werden mit unterdrückter Rufnummer angewählt. Nach einem kurzen „Smalltalk“ wird eine Geldnotlage, z. B. wegen eines Immobilien- oder Autokaufs, vorgebracht. Das Opfer wird gebeten, kurzfristig mit mehreren tausend Euro auszuhelfen. Ebenso fragen die Anrufenden das Opfer nach dem Besitz von Schmuck, Gold, Barvermögen oder Bankguthaben. Das vermeintliche Familienmitglied oder die Bekanntschaft ist bei einer vereinbarten Geldübergabe dann stets kurzfristig verhindert. Der Abholende tritt als angeblich entsandte Vertrauensperson z. B. des Autohauses oder eines Notariates auf.
Betrüger setzen mit Schockanrufen Opfer unter Zeitdruck
Die Betrüger setzen bewusst auf einen Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu unüberlegten und schnellen Entscheidungen zu drängen. Oft bemerken Opfer den Betrug erst, wenn es zu spät ist.
Lassen Sie sich deshalb am Telefon auf keinen Fall unter Druck setzen oder zu kurzfristigen Entscheidungen verleiten – egal, wie plausibel eine Situation zunächst dargestellt wird.
Um selbst nicht zum Opfer solcher Betrugsversuche zu werden, folgen einige Hinweise, wie eine Betrugsmasche erkannt werden kann:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selbst mit Namen melden.
Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen. - Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte / Bekannte wissen kann. - Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen.
Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert:
Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehende Personen. - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen, auch nicht an die Polizei.
- Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
- Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden, zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an.
Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen entsprechend zu sensibilisieren und die Täter zu überführen. - Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt) oder lassen Sie den Vornamen ganz weg.
Zum Ändern eines Telefonbucheintrags können Sie sich an Ihren Telefonanbieter wenden. Ggf. ist hier auch eine gänzliche Löschung möglich. - Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z. B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zuhause auf, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.
Für Sie berichtete das Echinger Echo.