Berichte aus der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 7. Dezember 2021

Jetzt teilen:

ee-eching-bauauschuss-2022

Die Hauptgemeinde Eching wurde in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen, hier das ungefähre „Betrachtungsgebiet“ aus der Vogelperspektive, vorne die Waagstraße, im Norden die Bahnlinie. Voraussetzung der staatlichen Förderung ist die Vorlage eines so genannten ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts).

Gesamtkonzept für Echinger Ortsentwicklung auf den Weg gebracht

Nach erfolgreicher Bewerbung wurde die Gemeinde Eching im September 2021 in die Bayerische Städtebauförderung aufgenommen und kann infolgedessen bei konzeptionell aufeinander abgestimmten Vorhaben der Ortsentwicklung bis zu 60 Prozent staatlicher Zuschüsse erhalten. Voraussetzung für die Förderung ist die Erstellung eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (Abkürzung ISEK). Unmittelbar nach der Aufnahme ins Förderprogramm hat der Gemeinderat noch in seiner Septembersitzung beschlossen, ein ISEK für den Hauptort Eching in Auftrag zu geben. Nach zwischenzeitlich erfolgter Ausschreibung erfolgte jetzt die unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten erteilte einstimmig beschlossene Vergabe für dessen Erstellung an das Münchner Planungsbüro Hummel und Kraus unter dem Vorbehalt der – zugesagten – Förderung: Diese wurde mit Regierung und Rechtsberatung abgestimmt. Die beauftragten Planer sollen Anfang 2022 ihre Arbeit aufnehmen und nach kalkulierter Bearbeitungszeit von zirka 1,5 Jahren das fertige Konzept vorlegen. In einem ersten Schritt werden der Umgriff und der Status Quo des definierten Entwicklungsgebietes erfasst, woran im Anschluss darüber entschieden wird, mit welchen einzelnen Projekten und Bauvorhaben, also wie und wo, sich die Gemeinde städtebaulich weiterentwickeln soll und welche Maßnahmen dafür notwendig werden. Im Fokus steht der Ortskern rund um den Bürgerplatz, einschließlich Hauptstraße, Bahnhofstraße und Waagstraße. Die Präsentation von Zwischenschritten ebenso wie eine Bürgerbeteiligung sind Bestandteile des Auftrags. Vergeben wurde zunächst ausschließlich das Grundprogramm mit einer Auftragssumme von 80.000 Euro. Darüber hinaus ist eine optionale schrittweise Erweiterung des Auftragsvolumens möglich. Die zusätzlich angebotenen Leistungen werden nach Erfordernis in Abstimmung mit der Förderstelle beauftragt.

Werbung

Christoph Gürtner mahnte an, die Echinger Ortsentwicklung nicht an der Bahnlinie enden zu lassen, sondern in ein Gesamtkonzept auch den Echinger Norden zu „integrieren“. Dies gehört aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum beauftragten Entwicklungsumfang, so Bauamtsleiter Thomas Bimesmeier: Der Fokus liege gegenwärtig auf der Ortsmitte, wobei eine Ausweitung des Auftrags durchaus denkbar wäre. Georg Bartl sieht dringenden Diskussions- und Klärungsbedarf hinsichtlich einer Zusammenlegung und möglicher Überschneidungen von ISEK und der beschlossenen Fortschreibung des GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm). Dies solle „Hand in Hand“ gehen, so die Vorstellung von Bürgermeister Sebastian Thaler, beides parallel erarbeitet und miteinander verzahnt werden. Sinnvollerweise kann in das GEP der Gesamtgemeinde das ISEK mit dem Fokus auf der städtebaulichen Entwicklung des Hauportes als ein Teil übernommen werden. Für die Weiterentwicklung der übrigen Ortschaften müssen dagegen eigene Zeile und Perspektiven definiert werden.

Grundlegende Planungsänderungen für das Dietersheimer Neubaugebiet „Am Anger“

Nachdem die ersten Planungen für das zentrale Dietersheimer Neubaugebiet „Am Anger“ vor allem seitens der Grundstückseigentümer auf wenig Akzeptanz gestoßen waren, soll nun nach erfolgter Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eine fundamentale Umplanung des Bebauungsplanentwurfes auf den Weg gebracht werden. Der komplett überarbeitete Entwurf sieht als eine wesentliche Verbesserung vor, die mittige Erschließungsstraße nach Westen zu verlagern, womit die drei vorgesehenen, sechs Meter breiten Stichstraßen in Ost-West-Richtung entfallen könnten. Infolgedessen ergäbe sich eine wesentlich geringere Versiegelung von Grünflächen. Ebenfalls positiv aufgenommen wurde eine vorgeschlagene Drehung der Gebäude um 90 Grad, womit die Dachflächen bei einer überwiegenden Anzahl der Häuser eine Ost-West-Ausrichtung erhalten. Durch diese Neuausrichtung wird die energetische Nutzung der Dächer, vorgeschlagen werden flach geneigte Satteldächer, mit Photovoltaikanlagen optimiert. Letzteres sei als ausdrücklicher Wunsch von den Eigentümern so geäußert worden, wie Bauamtsleiter Thomas Bimesmeier berichtete.
Diese Ausgangslage wurde vom Planungsausschuss einstimmig als geeignet erachtet, um erstmals in einem Bebauungsplan der Gemeinde Eching Solardächer vor- und festzuschreiben, ganz im Sinne der angestrebten Energiewende. SPD-Sprecher Carsten Seiffert appellierte an das Gremium „damit anzufangen, die Nutzung regenerativer Energien verbindlich zu regeln“. Einstimmig wurde beschlossen, im Einvernehmen mit den Grundbesitzern sinnvolle Festlegungen und verpflichtende Regelungen zu erarbeiten. CSU-Fraktionssprecher Georg Bartl brachte als weiterführenden Vorschlag ein, auch offen zu sein für Nachbarschaftsmodelle anstatt sich nur kleinteilig auf einzelne Häuser zu beschränken. Regenerative Gemeinschaftsanlagen für Häuserreihen oder Wohnblocks seien aus wirtschaftlichen Gründen eine erstrebenswerte Option für potentielle Häuslebauer, erläuterte er unter Zustimmung seiner Ratskollegen.

Als nächster Schritt erfolgt von Seiten der Planer und der Verwaltung die Fertigstellung des umgeplanten Bebauungsplanentwurfes, für den eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchgeführt werden muss.
Bevor dann aber tatsächlich nach der Billigung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes der erste Spatenstich „Am Anger“ erfolgen kann, sind zunächst, wie auf dem geschichtsträchtigen Boden im historischen Siedlungsgebiet in Eching üblich, in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege archäologische Untersuchungen vorzuschalten. Im Planungsgebiet ist Stellungnahme des Sachgebiets Kreisarchäologie des Landratsamtes mit weiteren Bodendenkmälern zu rechnen. Entsprechend wird die Maßnahme, ebenso wie in allen anderen entwickelten Baugebieten, jüngst erst in Eching-West und an der Böhmerwaldstraße, fachlich vorbereitet und begleitet und je nach Expertise, eine Ausgrabung, Bergung und Dokumentation durchgeführt, um eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Baufreigabe zu erlangen.

Werbung

Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister nimmt Stellung zu Auftragsvergaben an seinen Schwager
Während Bürgermeister Sebastian Thaler weiterhin auf Rat seiner Rechtsvertretung zu laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Untreue und Wucher eisern schweigt, hat er sich im Bauausschuss zum kürzlich erhobenen Vorwurf der „Vetternwirtschaft“ geäußert. Der Hintergrund: Auf Antrag der Freien Wähler wurde eine vollständige Aufklärung und Überprüfung einer Reihe von Auftragsvergaben beschlossen, die ohne Wissen der Räte an einen Verwandten des Bürgermeisters gegangen ist.
Er habe diesbezüglich „nichts zu verheimlichen“, betonte Thaler und von Vetternwirtschaft könne schon gar nicht die Rede sein, denn alle Aufträge seien „zeitgerecht und vollständig“ ausgeführt worden. Es habe bei keiner der Beauftragungen einen Vergabeverstoß gegeben, so Thaler, denn in jedem einzelnen Fall sei das Angebot von Seiten der Firma seines Schwagers das wirtschaftlichste gewesen. Im Gegenteil, so führte er an, hätte ein Verstoß vorgelegen, wenn ein weniger günstiges Unternehmen beauftragt worden sei. Bauamtsleiter Thomas Bimesmeier bestätigte die Darstellung, dass es rechtlich nichts an den Vergaben auszusetzen gäbe, stellte aber Thalers Behauptung in Abrede, dass er zum Zeitpunkt der Vergabe über das vorliegende Verwandtschaftsverhältnis informiert gewesen sei.

Werbung

Erstmals für die Gemeinde tätig geworden ist der Schwager des Bürgermeisters im Jahr 2018 bei der Erstellung eines broschürten Jahresberichts über Eching, dem noch zwei weitere im gleichen Design folgten. Das ursprüngliche Kostenangebot vor drei Jahren habe bei gut 3.800 Euro gelegen, zwei Vergleichsangebote deutlich darüber. Auch bei der Erstellung eines Corporate Designs für die Gemeinde, für das insgesamt 16 Angebote bei einer immensen Kostenspanne zwischen 8.900 und 74.500 Euro eingingen, habe das Unternehmen von Thalers Schwager das preiswerteste Angebot unterbreitet.
Bei einem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen, zwischenzeitlich gestoppten Auftrag zur Innengestaltung des Rathauses mit Beschilderung und Bebilderung habe ebenfalls das Angebot seines Schwagers qualitativ, konzeptionell und preislich überzeugen können, erläuterte Thaler. Als widersprüchlich empfand CSU-Fraktionssprecher Georg Bartl allerdings, dass diese Vergabe nicht vom Bürgermeister unterschrieben worden sei, sondern das Dokument in Thalers Beisein von Stellvertreterin Stefanie Malenke unterzeichnet wurde. Dieser argumentierte, dass er es für besser gehalten habe, wenn eine neutrale Person diese Beauftragung vornehme.
Die Entscheidung, ob besagter Auftrag einschließlich eines noch ausstehenden Fotowettbewerbes zur Rathausbebilderung zu Ende ausgeführt wird oder abgebrochen und lediglich die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden, steht noch aus. Darüber befinden wird der Gemeinderat, sobald die mit der Klärung und Aufarbeitung aller Zahlen und Fakten beauftragte stellvertretende Bürgermeisterin Stefanie Malenke die Ergebnisse vorstellt.

Christoph Gürtner übte im Namen der FW harsche Kritik an Thalers verwirrender und wenig transparenter Geheimhaltetaktik, da bliebe ein „Geschmäckle“, dass recht „gemauschelt“ worden sei: Thaler habe im Vorfeld in den Gemeinderat gehen und offen mit der Situation umgehen müssen. „Es stinkt“, sagte Gürtner wörtlich. Im Nachhinein, so gab Thaler zu, würde er das auch so machen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Carsten Seiffert warf Thaler vor – ganz unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen – durch sein Verhalten neben einem Schaden für seine eigene Person auch Schaden für die Gemeinde verursacht zu haben. Es müsse hier über den Verdacht einer Bevorzugung diskutiert werden. Die Auftragsvergabe an den eigenen Schwager sei eine Interessenkollision, die es zu vermeiden gelte.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

Jetzt teilen:

Das könnte Sie auch interessieren:

Im Blickpunkt:

Zufällig interessant?

Neueste Meldungen:

Werbung

Menü